Barrierefreies Webdesign: Für Mensch & Maschine
Für eine barrierefreie Internetpräsenz steht der Leitgedanke der universellen Nutzbarkeit Pate. Zielsetzung ist der uneingeschränkter Zugang unabhängig von technischen oder körperlichen Beeinträchtigungen:
Eine barrierefreie Internetpräsenz erschliesst ihre Inhalte in einer neuen Dimension - den Zielgruppen wird die barrierefreie Seite idealtypisch zugänglich gemacht:
- Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art
- Menschen mit altersbedingten Einschränkungen
- der Sprachausgabe im Bordcomputer eines Autos
- Suchmaschinen wie Google & Co. (Webcrawler & Suchroboter)
- Mobiltelefonen mit Internet & Smart Phones
- PDA´s & iPhones
- Textbrowser & veraltete Browsergenerationen
Vorteile von barrierefreien Internetpräsenzen
- Besser lesbar für Suchmaschinen
- kompatibel mit vielen Endgeräten
- Erschließung neuer Zielgruppen
Der guten Ordnung halber muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der unzähligen weichen und individuell geprägten Barrieren eine Barrierefreiheit im absoluten Wortsinn nicht vollständig erreicht werden kann. Daher spricht man auch von barrierearm oder zugänglich.
Wer profitiert am Meisten von einer barrierearmen Internetseite?
Die schlichte Antwort lautet: Der Inhaber der Internetseite. Die Reichweite wird extrem vergrössert, dazu ist der Internetauftritt sauber und pflegeleicht programmiert, was wiederum Geld spart, wenn das Angebot später erweitert werden soll. Dazu werden die Seiten im Internet besser von den Suchmaschinen indiziert und gefunden.
Internationale Richtlinien für barrierefreie Webseiten
Barrierefreie Websites halten sich an die Regeln, die vom W3C World Wide Web Consortium herausgegeben werden. Die Regeln für zugängliche Web-Inhalte (WCAG Web Content Accessibility Guidelines) beschreiben, wie Websites gestaltet und programmiert werden sollten.
Deutsche Richtlinien für öffentliche barrierefreie Webseiten
In Deutschland sind die Regeln für öffentliche Websites gesetzlich vorgeschrieben. Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) verpflichtet die Bundesbehörden, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
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